- Meine "Babys" werden nicht vor der 8. Lebenswoche abgegeben.
-Die Tiere werden auch nicht in Einzelhaltung, selbstverständlich auch nicht zur Schlachtung oder als Schlangenfutter abgegeben.
-Wenn "Babys" verreisen müssen, um in ihr neues Zuhause zu ziehen, dann per Tiertransport nur ab einem gewissen "stabilen" Alter oder zu Zweit. Bei Abholung oder per Mitfahrgelegenheit geht es auch ab der 8. Woche.
- Sobald ein Tier verkauft ist und meinen Hof verläßt, übernehme ich keinerlei Verantwortung mehr für die Gesundheit. Während eines Transportes, ob bei persönlicher Abholung oder durch einen professionellen Tiertransport oder auch bei Mitnahme durch andere, fremde Personen kann ein Tier sich verletzen oder krank werden. Nicht jeder transportiert "Tiergerecht".
-Es gilt: Der Transport liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers oder neuen Besitzers.
- Bei Reservierungen gilt: als reserviert gilt ein Tier wenn eine Anzahlung erfolgt ist (mindestens die Hälfte des Kaufpreises) oder das Tier vollständig bezahlt ist.
- Wird vom Kaufvertrag (seitens des Käufers!) zurückgetreten, entfällt die Zurückzahlung der Anzahlung oder des Kaufpreises.
- Ich behalte mir jedoch vor, jederzeit zurücktreten zu dürfen, bei voller Rückzahlung des Kaufpreises oder der Anzahlung.